Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
I
Die Klägerin ist Betreiberin eines Verbrauchermarktes mit Parkhaus. Sie möchte eine Teilfläche im Erdgeschoss des Parkhauses in einen Getränkemarkt umnutzen und begehrt hierfür einen bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheid.
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