BAG vom 24.01.2007
4 AZR 19/06
Normen:
BRTV (2002);
Fundstellen:
AuR 2007, 326
BAG-Pressemitteilung Nr. 4/07
DB 2007, 2154
NZA 2007, 1062
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 19.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 2158/03

Wohnwagen als Wohnung im Sinne der Auslösungsbestimmungen des Baugewerbes

BAG, vom 24.01.2007 - Aktenzeichen 4 AZR 19/06

DRsp Nr. 2007/2545

Wohnwagen als Wohnung im Sinne der Auslösungsbestimmungen des Baugewerbes

Normenkette:

BRTV (2002);

Gründe (Auszug):

[Pressemitteilung]

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 4. Juli 2002 (BRTV 2002) sieht unter bestimmten Voraussetzungen als Ersatz für Aufwendungen zusätzliche Leistungen vor, wenn der Arbeitnehmer auf Arbeitsstellen außerhalb des Betriebes eingesetzt wird. Ist die Arbeitsstelle mindestens 50 km vom Betrieb entfernt und beträgt der normale Zeitaufwand für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle mehr als 1 1/4 Stunden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Auslösung iHv. 34,50 Euro pro Kalendertag und auf Fahrtkostenabgeltung bei Wochenendheimfahrten.