Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen gemäß §
Den Vorwurf, für die Errichtung einer baulichen Anlage ohne Genehmigung rechtlich verantwortlich zu sein, hat der Bußgeldrichter auf folgende Feststellungen gestützt:
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