I.
Streitig ist die steuerliche Beurteilung einer Entschädigungszahlung.
Die Kläger (Kl) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kl erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit (aus einer Rechtsanwaltssozietät) sowie aus einem früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Form von Versorgungsbezügen. Die Klägerin (Klin) betreibt in A eine Pension. Ferner erzielen die Kl Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.
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