I.
Streitig ist, ob ein Steuerbescheid nachträglich geändert werden durfte.
Die Kläger (Kl) sind Eheleute, die vom Beklagten (dem Finanzamt -FA-) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen.
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