FG München - Urteil vom 23.11.2005
1 K 2019/05
Normen:
EStG § 21 ; VOB/B § 4 § 8 § 13 ; BGB § 366 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 387

Zahlung aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Offenbare Unrichtigkeit im sog. DUNAN-Verfahren

FG München, Urteil vom 23.11.2005 - Aktenzeichen 1 K 2019/05

DRsp Nr. 2006/2302

Zahlung aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Offenbare Unrichtigkeit im sog. DUNAN-Verfahren

Die Frage, auf welche Ansprüche der Bürge im Rahmen einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Falle des Konkurses des Hauptschuldners (Bauunternehmers) leistet (Mehrkosten durch Drittvergabe, Vertragsstrafe, Überzahlungsbetrag, Wegfall der Gewährleistungsansprüche), ist dem Inhalt des Bürgschaftsvertrags zu entnehmen. Die geleistete Bürgschaftssumme ist im Verhältnis der geltend gemachten und von der Bürgschaft abgedeckten Ansprüche aufzuteilen. Soweit die Bürgschaftszahlung die Verpflichtung des Hauptschuldners zur Zahlung von Vertragsstrafen betrifft, können Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.

Normenkette:

EStG § 21 ; VOB/B § 4 § 8 § 13 ; BGB § 366 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob ein Steuerbescheid nachträglich geändert werden durfte.

Die Kläger (Kl) sind Eheleute, die vom Beklagten (dem Finanzamt -FA-) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen.