LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 403/00
Zeitabhängige Vergütung eines Bausachverständigen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 5 U 93/01
DRsp Nr. 2004/19633
Zeitabhängige Vergütung eines Bausachverständigen
Ein Bausachverständiger hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Vergütung seines gesamten Zeitaufwandes, wenn dieser den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Betriebsführung eklatant widerspricht.
Normenkette:
BGB § 631 § 242 ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 403/00