Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 15. August 2017
Die Sache wird insoweit an das Thüringer Finanzgericht zurück-
verwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Beginn eines Investitionsvorhabens und der damit verbundene Zulagensatz.
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