Zu §§ 307, 308 Nr. 1, 309 Nr. 8b bb, 648, 650b, 650c, 650k, 650o BGB

Zur Frage der Wirksamkeit von der Inhaltskontrolle unterliegenden Vertragsbestimmungen in Bauverträgen mit Verbrauchern, welche (u.a.)

die Mängelhaftung von der Durchführung einer Wartung abhängig machen;

Regelungen zur Vergütung des Unternehmers nach freier Kündigung enthalten;

vom Inhalt der §§ 650b und 650c BGB abweichen;

Leistungsänderungs- und Preisänderungsvorbehalte enthalten;

Leistungsverweigerungsrechte des Verbraucher-Auftraggebers einschränken;

Verpflichtungen zu Abschlagszahlungen des Verbrauchers enthalten, welche von der Vorleistungspflicht des Unternehmers abweichen, sowie

Regelungen zur Angabe der Bauzeit in Verbraucherkaufverträgen enthalten

OLG Koblenz, Urt. v. 09.03.2023 - 2 U 63/22

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage

der Wirksamkeit diverser der Inhaltskontrolle unterliegender Klauseln in Bauverträgen mit Verbrauchern und Verbraucherbauverträgen (insgesamt 34), namentlich zu folgenden Themen:

Kann der Unternehmer seine Mängelhaftung einschränken dahingehend, dass der Besteller bei wartungsbedürftigen Bauteilen eine Wartung nach Herstellervorschriften nachweisen muss, ansonsten die Mängelhaftung entfällt?

Welche Regelungen zu Leistungsänderungen und Preisänderungen sind aufgrund welcher Maßstäbe unwirksam?

Wann verstoßen Regelungen zu (Abschlags-)Zahlungen gegen die Vorleistungspflicht des Unternehmers?