Zur Frage, welche Darlegungen der Auftragnehmer bei Geltendmachung der "Großen Kündigungsvergütung" nach freier Kündigung im Einzelfall tätigen muss
BGH, Beschl. v. 15.03.2023 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu den Fragen,
was der Unternehmer nach einer freien Kündigung gem. § 648 BGB n.F. (vor dem 01.01.2018 mit dem gleichen Inhalt § 649 BGB a.F.) bzw. §
namentlich dazu, dass die Anforderungen an die substantiierte Darlegung veränderlich sind und die Anforderungen an den Detaillierungsgrad dieses Vortrags steigen, wenn ein anderweitiger Erwerb wahrscheinlich ist.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. | Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag "frei" und macht der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigem Erwerb geltend, kann nicht schematisch festgelegt werden, was vom Auftragnehmer bezüglich des anderweitigen Erwerbs im Einzelfall darzulegen ist. Es ist vielmehr darauf abzustellen, inwieweit für den konkreten Streitfall Darlegungen erforderlich sind, um dem Auftraggeber eine sachgerechte Rechtswahrung zu ermöglichen. |
2. |
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|