Zu § 648a BGB

Zur Frage, ob und unter welchen Umständen der Auftraggeber berechtigt ist, einen Bauvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Auftragnehmer die Fortführung der Leistung von der Bestätigung einer unberechtigten Nachtragsforderung abhängig macht

LG Potsdam, Urt. v. 19.04.2023 - 6 O 276/20

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

unter welchen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund gem. § 648a BGB zulässig ist, wenn zwischen den Parteien Meinungsverschiedenheiten über Mehrvergütungsansprüche (vom Auftragnehmer verlangte Nachträge) bestehen.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Macht der Auftragnehmer die Fortführung der Leistung von der Bestätigung einer unberechtigten Mehrvergütungsforderung abhängig, ist der Auftraggeber berechtigt, den (Bau-)Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

III. Die wesentlichen Entscheidungsgründe:

Wieder einmal eine Entscheidung zum Streit über Nachträge während der Bauzeit und dessen Folgen.

Zugrunde lag ein Vertrag über Gerüstbauarbeiten.

Die Auftraggeberin akzeptierte dem Grunde nach ein Nachtragsangebot, welches auf Mehrbedarf an Gerüstmaterial zurückzuführen war sowie darauf, dass in den Vertragsunterlagen nicht aufgeführte Gerüstbauteile gebraucht wurden.