Zu §§ 836, 839 Abs. 1 Satz 2 BGB

Zur Frage,welche Anforderungen eine für die Verkehrssicherungspflicht an einer Straße zuständige Gebietskörperschaft erfüllen muss, um die aus der Verkehrssicherungspflicht resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen,insbesondere dazu, ob sie Dritte mit der Sicherheitskontrolle beauftragen kann, welche Anforderungen bei der Überprüfung des Dritten bestehen, und welche konkreten Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf Verkehrsschilder an einer Baustelle durchgeführt werden müssen

OLG Koblenz, Beschl. v. 04.03.2022 - 12 U 1858/21

I. Das Urteil nimmt Stellung zu den Fragen,

unter welchen Voraussetzungen eine Haftung eines verkehrssicherungspflichtigen Straßenbaulastträgers in Betracht kommt, wenn ein Verkehrsschild sich löst und ein dort vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt,

insbesondere dazu, ob und inwieweit die Verkehrssicherungspflicht auf Dritte "delegiert" werden darf und welche Pflichten dann dem ursprünglichen Verkehrssicherungspflichtigen noch verbleiben;

sowie dazu, welche Maßnahmen im Einzelfall bei der Prüfung der sicheren Aufstellung und Anbringung von Verkehrsschildern an einer Straßenbaustelle (Autobahn) verlangt werden können, damit die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wird.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1.