OLG Brandenburg - Beschluss vom 15.05.2007
Verg W 2/07
Normen:
GWB § 97 § 99 Abs. 4 ; VOL/A § 1 a Nr. 2 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Brandenburg 2008, 231
Vorinstanzen:
1. VK des Landes Brandenburg - 1 VK 3/07 - 07.02.2007,

Zu den inhaltlichen Anforderungen einer Ausschreibung im Sinne des § 99 Abs. 4 GWB

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2007 - Aktenzeichen Verg W 2/07

DRsp Nr. 2007/10468

Zu den inhaltlichen Anforderungen einer Ausschreibung im Sinne des § 99 Abs. 4 GWB

1. Auch in Vergabeverfahren, für die die Basisparagrafen der Verdingungsordnung gelten, hat der Auftraggeber spätestens mit der Bekanntgabe der Verdingungsunterlagen den Bietern alle Zuschlagskriterien zu offenbaren, sofern diese im Voraus festgelegt wurden. Gibt der Auftraggeber weder die von ihm herangezogenen Wertungskriterien noch deren Untergewichtung an, so liegt darin eine Verletzung des Transparenzgebots. 2. Werden die Angebote der Bieter mit unterschiedlichen Kriterien bewertet, so stellt dies eine unzulässige Verletzung des in § 97 Abs. 2 GWB verankerten Gleichbehandlungsgebots dar.

Normenkette:

GWB § 97 § 99 Abs. 4 ; VOL/A § 1 a Nr. 2 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Auftraggeber schrieb im Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg vom 20. November 2006 (Bl. 25 1 VK 3/07) den Holzeinschlag von Rohholz mit Harvester und die Rückung mit Forwarder von ca. 26.640 Festmetern nach den verbindlichen Vorschriften der PEFC-Zertifizierung im Bereich des Amtes für Forstwirtschaft L... im Offenen Verfahren aus. Die ausgeschriebenen Arbeiten sollen im 1.-4. Quartal 2007 erfolgen. Der geschätzte Auftragswert für die Gesamtmaßnahme liegt bei etwa 380.000,00 EUR (brutto).