VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 12.09.1996
8 S 1844/96
Normen:
BauGB § 34;
Fundstellen:
BauR 1997, 89
BRS 58 Nr. 85
BWGZ 1997, 497
DÖV 1997, 472
IBR 1996, 521
NVwZ-RR 1998, 13
UPR 1997, 477
VBlBW 1997, 143
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 09.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 4819/95

Zugänglichkeit von einer öffentlichen Straße als wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstückes im unbeplanten Innenbereich

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.1996 - Aktenzeichen 8 S 1844/96

DRsp Nr. 1997/4945

Zugänglichkeit von einer öffentlichen Straße als wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstückes im unbeplanten Innenbereich

Auch im unbeplanten Innenbereich reicht für die wegemäßige Erschließung eines einzelnen Wohngrundstückes die bloße Zugänglichkeit von einer öffentlichen Straße aus, wenn der Zugangsweg nur einige Meter lang ist (entschieden für einen nicht befahrbaren Feldweg von 32 m).

Normenkette:

BauGB § 34;

Gründe:

I.

Die Klägerin erstrebt die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses.