LG Potsdam, Urteil vom 27.07.2000 - Aktenzeichen 11 S 233/99
DRsp Nr. 2001/15201
Zugang eines Einwurfeinschreibens
»Es besteht kein Anscheinsbeweis für den Zugang eines so genannten Einwurfeinschreibens, wenn der Auslieferungsbeleg bereits in der Empfangspostfiliale ausgefüllt wurde und das Schreiben dann wie normale Post bearbeitet worden ist.«