AG Paderborn, Urteil vom 03.08.2000 - Aktenzeichen 51 C 76/00
DRsp Nr. 2001/15202
Zugang eines Einwurfeinschreibens
»Es besteht ein Anscheinsbeweis für den Zugang eines sogenannten Einwurfeinschreibens, wenn der Beweispflichtige den Einlieferungsbeleg und eine technische Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorlegt, auf dem der Postzusteller den Einwurf des Schreibens handschriftlich bestätigt hat.«