BVerwG - Urteil vom 22.07.2004
7 CN 1.04
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 ; WHG § 32 Abs. 1 ; BauGB § 7 § 29 Abs. 2 § 34 ; RhPfWG § 88 Abs. 1 § 89 Abs. 1, 2 § 4 Abs. 1 ; VwGO § 86 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerwGE 121, 283
BauR 2005, 527
DVBl 2004, 1558
DÖV 2005, 158
NVwZ 2004, 1507
NuR 2005, 315
ZUR 2005, 94
ZfBR 2005, 66
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz, vom 30.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 11656/02

Zulässige Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets innerhalb bebauter Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

BVerwG, Urteil vom 22.07.2004 - Aktenzeichen 7 CN 1.04

DRsp Nr. 2004/16691

Zulässige Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets innerhalb bebauter Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

»Ein Überschwemmungsgebiet nach § 32 WHG kann auch für Flächen festgesetzt werden, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen.«

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1 ; WHG § 32 Abs. 1 ; BauGB § 7 § 29 Abs. 2 § 34 ; RhPfWG § 88 Abs. 1 § 89 Abs. 1, 2 § 4 Abs. 1 ; VwGO § 86 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen eine Rechtsverordnung, durch welche die obere Wasserbehörde ein Überschwemmungsgebiet festgestellt hat.

Die obere Wasserbehörde beabsichtigte seit Anfang der neunziger Jahre, für den Wiesbach, ein Gewässer zweiter Ordnung, ein Überschwemmungsgebiet festzustellen. Dem lagen Untersuchungen eines Ingenieurbüros zugrunde. Sie umfassten ein hydrologisches Niederschlags-Abfluss-Modell. Auf dessen Grundlage wurde die

Überschwemmungslinie eines 50-jährigen Hochwassers ermittelt. Sie sollte die Grenze des Überschwemmungsgebiets bilden.

Im Mai 1994 gab die obere Wasserbehörde den Verbandsgemeinden, durch welche der Wiesbach fließt, Gelegenheit, sich zu der beabsichtigten Feststellung eines