Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Oder vom 15. Januar 2018 aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts, mit dem dieses den Streitwert auf 5.000.- Euro festgesetzt hatte, hat teilweise Erfolg.
Die Beschwerde ist zulässig (1.) und im Sinne der Aufhebung des Streitwertbeschlusses begründet (2.); demgegenüber ist eine (abweichende) Streitwertfestsetzung zumindest derzeit nicht veranlasst (3.).
1. Die fristgerecht eingelegte Beschwerde ist gemäß §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|