Zulässigkeit der Anpassung eines Pauschalpreisvertrages
BGH, vom 28.09.1964 - Aktenzeichen VII ZR 47/63
DRsp Nr. 1996/15261
Zulässigkeit der Anpassung eines Pauschalpreisvertrages
An das, was dem betroffenen Vertragsteil zumutbar ist, sind um so schärfere Anforderungen zu stellen, je eher eine Änderung der bei Vertragsschluß gegebenen Umstände vorauszusehen war und je klarer bei Vertragsschluß der Wille der Partei zum Ausdruck gekommen ist, an den ausgehandelten Vertragsbedingungen festzuhalten. Hat ein Bauunternehmer einen Bauauftrag zu Einheitsfestpreisen übernommen, in dem Bewußtsein, ein großes Risiko durch Preis- und Lohnsteigerungen während der langen Bauzeit auf sich zu nehmen, so kann er nur ganz ausnahmsweise von den Festpreisen loskommen. Das kann ihm nicht schon deshalb ermöglicht werden, weil die Durchführung des Vertrages zu den vereinbarten Preisen statt des erhofften Gewinns einen Verlust bringt.