Der Kläger ist Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Dr. Ing. B GmbH, über deren Vermögen am 18. April 1983 das Konkursverfahren eröffnet worden ist; der Beklagte ist Konkursverwalter.
Der Beklagte nahm den Kläger auf Rückzahlung eines zinslosen Darlehens in Höhe von 50.000 DM in Anspruch, das die GmbH dem Kläger im Geschäftsjahr 1975/76 gewährt hatte. Am 16. Januar 1984 schlossen die Parteien einen Prozeßvergleich, in dem der Kläger sich verpflichtete, zur Abgeltung des Klageanspruches 25.000 DM zu zahlen. Am 30. August 1985 belief sich diese Schuld noch auf 14.756, 65 DM.
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