OLG Koblenz - Beschluss vom 04.07.2007
1 Verg 3/07
Normen:
GWB § 107 Abs. 2 § 114 Abs. 2 ; VOL/A § 7 Nr. 5 § 7a, Nr. 3 Abs. 2 S. 5, Abs. 4 S. 1, Abs. 6 ;
Fundstellen:
ZfBR 2007, 713
Vorinstanzen:
VK Rheinland-Pfalz - VK 3/07 - 3.4.2007,

Zulässigkeit der Berufung eines Bieters auf Angebotsmängel eines Konkurrenten; Verwendung der Bescheinigung einer Behörde in unbeglaubigter Kopie; Anforderungen an den Nachweis der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben; Behebung von Verfahrensmängeln im laufenden Vergabeverfahren

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007 - Aktenzeichen 1 Verg 3/07

DRsp Nr. 2008/22281

Zulässigkeit der Berufung eines Bieters auf Angebotsmängel eines Konkurrenten; Verwendung der Bescheinigung einer Behörde in unbeglaubigter Kopie; Anforderungen an den Nachweis der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben; Behebung von Verfahrensmängeln im laufenden Vergabeverfahren

»1. Beruft sich ein Antragsteller, dessen Angebot als mangelhaft ausgeschlossen wurde, unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darauf, auch der letzte im Wettbewerb verbliebene Konkurrent habe kein mangelfreies Angebot abgegeben, ist es nicht notwendig, dass die Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind. Es ist ausreichend, dass die Mängel gleichwertig sind, also auf der Rechtsfolgeseite denselben Stellenwert haben und deshalb dieselbe Konsequenz, wie etwa den zwingenden Angebotsausschluss, nach sich ziehen müssen.2. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekammern und -senate, die Forderung des Auftraggebers nach Vorlage bestimmter Eignungsnachweise auf Zweckmäßigkeit zu untersuchen.3. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund eine geforderte Bescheinigung nicht vorlegen, muss er dies innerhalb der Vorlagefrist darlegen und zugleich geeignete Alternativbelege beifügen.4. Vergabekammern und -senate haben grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Auftraggeber mit der Forderung nach Eignungsnachweisen einen Zweck mit einem normorientierten Sinn verfolgt.