OLG Hamburg - Beschluss vom 02.12.2004
1 Verg 2/04
Normen:
GWB § 111 § 116 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2005, 452
Vorinstanzen:
Vergabekammer beim LBK Hamburg - Beschluss - VkK 2/04 - 29.11.2004,

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bewilligung von Akteneinsicht durch die Vergabekammer

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.12.2004 - Aktenzeichen 1 Verg 2/04

DRsp Nr. 2006/8950

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bewilligung von Akteneinsicht durch die Vergabekammer

»Gegen die Entscheidung der Vergabekammer, einem Beteiligten Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) zu gewähren, ist ein Rechtsmittel nach §§ 116 ff. GWB nicht gegeben.«

Normenkette:

GWB § 111 § 116 ;

Gründe:

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist unzulässig. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer, der Antragstellerin gemäß § 111 Abs. 1 GWB Akteneinsicht zu gewähren, ist ein Rechtsmittel nach den §§ 116 ff. GWB nicht gegeben.