VG Stuttgart, vom 09.08.1978 - Vorinstanzaktenzeichen II 143/76
VGH Baden-Württemberg, vom 16.01.1979 - Vorinstanzaktenzeichen X 3770/78
Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von Verfahrensmängeln des Verwaltungsgerichts auf das Berufungsverfahren bei Anwendung des EntlG; Grundsätze zur planerischen Gestaltungsfreiheit bei Planfeststellung nach dem AbfG; Unzulässigkeit der Entschädigung durch Ersatzgrundstück in einer Auflage
BVerwG, Beschluß vom 20.07.1979 - Aktenzeichen 7 CB 21.79
DRsp Nr. 2009/19436
Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von Verfahrensmängeln des Verwaltungsgerichts auf das Berufungsverfahren bei Anwendung des EntlG; Grundsätze zur planerischen Gestaltungsfreiheit bei Planfeststellung nach dem AbfG; Unzulässigkeit der Entschädigung durch Ersatzgrundstück in einer Auflage
1. Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur planerischen Gestaltungsfreiheit der Planungsakte gelten auch für Planfeststellungen nach dem Abfallbeseitigungsgesetz.2. Eine Auflage nach § 8 Abs. 3 Nr. 3AbfG kann nicht eine Entschädigung in Gestalt eines Ersatzgrundstücks festsetzen.3. Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG ist mit dem Grundgesetz vereinbar; die Möglichkeit, sich zur Begründung einer ein Rechtsmittel zurückweisenden Entscheidung auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung zu beziehen, verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip.4. Zur Frage, ob sich Mängel des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht auf eine Entscheidung des Berufungsgerichts, das die Berufung aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurückweist, auswirken können.