Die Revision der Beteiligten Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft m.b.G. "N. H. Nord" gegen das Urteil des Senats für Baulandsachen des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 01. Juli 1968 wird zurückgewiesen.
Die Revisionsführerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|