LG Bonn - Urteil vom 08.02.2012
2 O 220/11
Normen:
HGB § 171 Abs. 1 Hs. 1; HGB § 172 Abs. 4 S. 2; BGB § 488 Abs. 1 S. 2;

Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines Kommanditisten durch einen Mitgesellschafter aus einem Drittgläubigeranspruch; Vereinbarkeit eines Anspruchs eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus einem Drittgläubigeranspruch mit der Rücksichtnahmepflicht und Treuepflicht

LG Bonn, Urteil vom 08.02.2012 - Aktenzeichen 2 O 220/11

DRsp Nr. 2013/10309

Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines Kommanditisten durch einen Mitgesellschafter aus einem Drittgläubigeranspruch; Vereinbarkeit eines Anspruchs eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus einem Drittgläubigeranspruch mit der Rücksichtnahmepflicht und Treuepflicht

1. Eine Inanspruchnahme von Gesellschaftern durch einen Mitgesellschafter wegen einer diesem gegenüber bestehenden Verbindlichkeit der Gesellschaft, die ihren Grund nicht im Gesellschaftsverhältnis hat, sondern als "Drittgläubigeranspruch" eine Gesellschaftsverbindlichkeit darstellt, ist grundsätzlich möglich. 2.