Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines Kommanditisten durch einen Mitgesellschafter aus einem Drittgläubigeranspruch; Vereinbarkeit eines Anspruchs eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus einem Drittgläubigeranspruch mit der Rücksichtnahmepflicht und Treuepflicht
LG Bonn, Urteil vom 08.02.2012 - Aktenzeichen 2 O 220/11
DRsp Nr. 2013/10309
Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines Kommanditisten durch einen Mitgesellschafter aus einem Drittgläubigeranspruch; Vereinbarkeit eines Anspruchs eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus einem Drittgläubigeranspruch mit der Rücksichtnahmepflicht und Treuepflicht
1.Eine Inanspruchnahme von Gesellschaftern durch einen Mitgesellschafter wegen einer diesem gegenüber bestehenden Verbindlichkeit der Gesellschaft, die ihren Grund nicht im Gesellschaftsverhältnis hat, sondern als "Drittgläubigeranspruch" eine Gesellschaftsverbindlichkeit darstellt, ist grundsätzlich möglich.2.
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