Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Nebenintervenientin.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin macht gegen den Beklagten Zahlungsansprüche aus Kommanditistenhaftung geltend.
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