OLG Koblenz - Beschluss vom 28.09.2005
12 W 251/05
Normen:
ZPO § 73 § 74 ;
Fundstellen:
BauR 2006, 144
Vorinstanzen:
LG Mainz, vom 18.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 161/04

Zulässigkeit der Streitverkündung an den gerichtlichen Sachverständigen

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2005 - Aktenzeichen 12 W 251/05

DRsp Nr. 2006/27439

Zulässigkeit der Streitverkündung an den gerichtlichen Sachverständigen

»Die Streitverkündung an den vom Gericht beauftragten Sachverständigen ist unzulässig. Die Zustellung der Streitverkündungsschrift an diesen Sachverständigen ist rechtswidrig.«

Normenkette:

ZPO § 73 § 74 ;

Gründe:

Dem vorliegenden Beschwerdeverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Kläger ließen als Bauherren durch eine Firma B.. F.... GmbH ein Wohnhaus errichten, an dem sie Mängel rügten.