Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Gläubigers wird die Streitwertfestsetzung in Ziffer III. des Ordnungsgeldbeschlusses des Landgerichts Amberg vom 13.04.2018, Az. 41 HK
I.
Mit Beschluss vom 13.04.2018, Az. 41 HK
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