Zulässigkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars bei freundschaftlichem Verhältnis zwischen Architekt und Bauherrn
OLG Celle, Urteil vom 24.07.2003 - Aktenzeichen 14 U 19/03
DRsp Nr. 2004/19563
Zulässigkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars bei freundschaftlichem Verhältnis zwischen Architekt und Bauherrn
Der Architekt ist ausnahmsweise an eine die Mindestsätze der HOAI unterschreitende Honorarvereinbarung gebunden, wenn er mit dem Bauherrn befreundet ist und ein pauschaler "Freundschaftspreis" vereinbart wird.