Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hanau vom 7.9.2017 (Az.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges sowie die notwendigen Auslagen der Nebenintervenienten in diesem hat der Beklagte zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.
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