BayObLG - Beschluss vom 19.12.2000
Verg 10/00
Normen:
GWB § 107 Abs. 2, § 114 Abs. 2 Satz 2;
Vorinstanzen:
Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-19/00,

Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000 - Aktenzeichen Verg 10/00

DRsp Nr. 2001/12603

Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

»1. Gibt ein Unternehmen sein Interesse am Auftrag zu einem Zeitpunkt auf, in dem Primärrechtsschutz noch möglich wäre, so wird das Nachprüfungsverfahren wegen Wegfalls der Antragsbefugnis unzulässig.2. Eine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens "in sonstiger Weise" im Sinne des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB tritt nur durch ein Ereignis ein, welches auch das Vergabeverfahren beendet.«

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 2, § 114 Abs. 2 Satz 2;

Gründe

I.

Die Vergabestelle schrieb im April/Mai 2000 im Rahmen der von ihr geplanten Hochbaumaßnahme Umbau- und Sanierung der H.- Schule mehrere Gewerke im Offenen Verfahren nach § 3a Nr. 1 Buchst. a VOB/A europaweit aus. Die Antragstellerin bewarb sich u.a. um das hier inmitten stehende Fachlos "Demontage Sanitär - Heizung - Lüftung". Sie lag mit ihrem Angebot nach rechnerischer Prüfung an erster Stelle.