OLG Düsseldorf - Beschluß vom 18.10.2000
Verg 3/00
Normen:
GWB § 97 Abs. 1, 2, 7, §§ 101, 123 S. 3; VOL/A § 2 Nr. 3, § 3a Nr. 1 Abs. 4, § 6 Nr. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 279
VergabeR 2001, 45

Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für Versicherungsleistungen; Übertragung des Vergabeverfahrens auf einen Versicherungsmakler

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18.10.2000 - Aktenzeichen Verg 3/00

DRsp Nr. 2001/15176

Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für Versicherungsleistungen; Übertragung des Vergabeverfahrens auf einen Versicherungsmakler

»1. Auch bei der Vergabe von Aufträgen für Versicherungsleistungen ist die Abweichung vom offenen Verfahren und damit die Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens die Ausnahme von der Regel. Aus der in § 3a Nr. 1 IV lit. c VOL/A in Bezug genommenen Kategorie 6 des Anhangs IA, die u.a. "Versicherungsleistungen" umfaßt, kann das Gegenteil - etwa eine Vermutung für die Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens - nicht geschlossen werden.