BVerwG - Beschluß vom 20.09.1973
IV B 35.73
Normen:
BBauG § 33; BBauG § 35 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 27 Nr. 136
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 106

Zulässigkeit einer Ausflugsgaststätte im Außenbereich

BVerwG, Beschluß vom 20.09.1973 - Aktenzeichen IV B 35.73

DRsp Nr. 2009/19926

Zulässigkeit einer Ausflugsgaststätte im Außenbereich

1. Selbst wenn ein Vorhaben an sich zu den privilegierten gehören würde, Wäre es dennoch nicht zulässig, wenn ihm der öffentliche Belang, die Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft, auf jeden Fall im Sinne von § 35 Abs. 1 BBauG entgegenstehen würde. 2. Unter welchen Voraussetzungen ein Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Zulässigkeit eines Vorhabens begründet, ist in § 33 BBauG geregelt. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können auf den Erlaß eines Bebauungsplanes gerichtete Betätigungen einer Gemeinde nicht anders bewertet werden als Erklärungen, durch die ein bestimmtes Vorhaben von der Gemeinde befürwortet wird.

Normenkette:

BBauG § 33; BBauG § 35 Abs. 1;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos.

Die Sache hat nicht die von der Beschwerde als alleinigen Zulassungsgrund angenommene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).