BVerwG - Beschluß vom 24.03.1972
IV B 4.72
Normen:
BBauG § 31;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 7

Zulässigkeit einer Befreiung nach Wandel allein der ortsgesetzgeberischen [Planungs-] Motive

BVerwG, Beschluß vom 24.03.1972 - Aktenzeichen IV B 4.72

DRsp Nr. 2009/19910

Zulässigkeit einer Befreiung nach Wandel allein der ortsgesetzgeberischen [Planungs-] Motive

1. Ein Wandel allein der ortsgesetzgeberischen Motive ist für die Zulässigkeit einer Befreiung ohne weiteres unerheblich. 2. Von Einfluß könnte erst sein, wenn sich - ob nun aus Anlaß einer Änderung in den ortsgesetzgeberischen Motiven oder aus anderen Gründen - die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben. Aber auch dann ist weiter vorausgesetzt, daß sich die Änderung gerade auf die jeweilige Festsetzung und im Hinblick auf sie wiederum auf die Tatbestandsmerkmale des § 31 Abs. 2 Satz 1 BBauG auswirkt

Normenkette:

BBauG § 31;

Gründe:

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Die Nichtzulassung der Revision entspricht § 132 Abs. 2 VwGO.

Das angefochtene Urteil beruht nicht auf einem der von der Beschwerde geltend gemachten Verfahrensmängel (vgl. a.a.O. Nr. 3).