Zulässigkeit einer Einrichtung der ambulanten Drogenhilfe im Kerngebiet
VGH Hessen, Urteil vom 07.09.1999 - Aktenzeichen 4 UE 3469/98
DRsp Nr. 2000/5508
Zulässigkeit einer Einrichtung der ambulanten Drogenhilfe im Kerngebiet
»Zur Zulässigkeit einer Einrichtung der ambulanten Drogenhilfe (Kontaktladen und Drogennotdienst) im Kerngebiet (hier bejaht).Einzelfall einer erfolglosen Nachbarklage eines Eigentümers einer gewerblich genutzten Liegenschaft gegen eine Baugenehmigung betreffend Nutzung eines vorhandenen Gebäudes als Einrichtung der ambulanten Drogenhilfe.«