BVerwG - Beschluß vom 09.03.1973
IV B 110.72
Normen:
BBauG § 35;
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 09.02.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 35 II 70

Zulässigkeit einer Fischzucht im Außenbereich

BVerwG, Beschluß vom 09.03.1973 - Aktenzeichen IV B 110.72

DRsp Nr. 2009/19917

Zulässigkeit einer Fischzucht im Außenbereich

Zwar kann ungeachtet eines anderweitigen hohen Einkommens auch eine gewerbsmäßige Fischzucht gegeben sein; das Mißverhältnis zwischen anderweitig hohen Einkünften und einem geringen Ertrag der Fischzucht kann aber auch je nach den Umständen ein Beweisanzeichen dafür sein, daß die Fischzucht in Wirklichkeit nur eine Liebhaberei darstellt.

Normenkette:

BBauG § 35;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Keiner der von ihr geltend gemachten Zulassungsgründe liegt vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO).