OVG Niedersachsen - Beschluß vom 10.05.2000
1 M 1634/00
Normen:
NBauO § 12 ;
Fundstellen:
BRS 63, 683
BauR 2000, 1858

Zulässigkeit einer Garage mit integriertem Abstellraum)

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 10.05.2000 - Aktenzeichen 1 M 1634/00

DRsp Nr. 2001/3385

Zulässigkeit einer Garage mit integriertem Abstellraum)

»Eine Garage mit integriertem Abstellraum ist in den Maßen des § 12 Abs. 1 NBauO an der Grenze zulässig. Ist bereits eine Garage an der Grenze errichtet, und eine weitere "kombinierte" Garage mit Abstellraum daher im Grenzabstand nach § 12 NBauO unzulässig, steht nichts im Wege, die Garage außerhalb des Grenzabstandes zu errichten und einen selbständigen Abstellraum an der Grenze.«

Normenkette:

NBauO § 12 ;
Fundstellen
BRS 63, 683
BauR 2000, 1858