OVG Niedersachsen - Beschluß vom 10.05.2000 1 M 1634/00
Normen:
NBauO § 12 ;
Fundstellen:
BRS 63, 683
BauR 2000, 1858
Zulässigkeit einer Garage mit integriertem Abstellraum)
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 10.05.2000 - Aktenzeichen 1 M 1634/00
DRsp Nr. 2001/3385
Zulässigkeit einer Garage mit integriertem Abstellraum)
»Eine Garage mit integriertem Abstellraum ist in den Maßen des § 12 Abs. 1NBauO an der Grenze zulässig.Ist bereits eine Garage an der Grenze errichtet, und eine weitere "kombinierte" Garage mit Abstellraum daher im Grenzabstand nach § 12NBauO unzulässig, steht nichts im Wege, die Garage außerhalb des Grenzabstandes zu errichten und einen selbständigen Abstellraum an der Grenze.«