BVerwG - Beschluß vom 13.06.1974
IV B 7.74
Normen:
BauNVO § 9; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4;
Fundstellen:
BRS 28 Nr. 43
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 110

Zulässigkeit einer Lager- und Wagenstandhalle eines Speditionsbetriebs im Außenbereich

BVerwG, Beschluß vom 13.06.1974 - Aktenzeichen IV B 7.74

DRsp Nr. 2009/19938

Zulässigkeit einer Lager- und Wagenstandhalle eines Speditionsbetriebs im Außenbereich

Lagerhalle und Wagenstandhalle, die zur Ergänzung eines Speditionsbetriebes im Außenbereich errichtet werden sollen, ist nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 privilegiert, da beides nicht so störintensiv ist, daß es nicht auch im Gewerbegebiet oder Industriegebiet nach § 9 BauNVO untergebracht werden könnte.

Normenkette:

BauNVO § 9; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Ihre Begründung läßt weder eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache noch die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erkennen (§ 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2, Abs. 3 Satz 3 VwGO).