VG Köln, vom 18.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 7267/04
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 14.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 A 4924/05
Zulässigkeit einer Mega-Light Werbeanlage im Wohngebiet
BVerwG, Beschluss vom 10.07.2006 - Aktenzeichen 4 B 45.06
DRsp Nr. 2006/20371
Zulässigkeit einer Mega-Light Werbeanlage im Wohngebiet
Ein Gewerbebetrieb stört nur dann im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2BauNVO nicht, wenn er gebietsverträglich ist; maßgebend für die Gebietsverträglichkeit sind alle mit der Zulassung des Betriebs nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung.