VG Karlsruhe, vom 27.09.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 159/87
Zulässigkeit eines Altenpflegeheims im reinen Wohngebiet; Voraussetzungen für Ausnahme und Befreiung
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.1989 - Aktenzeichen 3 S 3650/88
DRsp Nr. 1996/18140
Zulässigkeit eines Altenpflegeheims im reinen Wohngebiet; Voraussetzungen für Ausnahme und Befreiung
1. Altenpflegeheime sind - anders als Altenwohnheime und in der Regel auch Altenheime - keine Wohngebäude, sondern Anlagen für gesundheitliche und/oder soziale Zwecke. Sie sind daher in einem reinen Wohngebiet unzulässig.2. Zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr 1BauGB für ein Altenpflegeheim im reinen Wohngebiet.