Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs im Industriegebiet
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.1974 - Aktenzeichen VIII 1054/74
DRsp Nr. 2009/19103
Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs im Industriegebiet
1. Die Ansiedlung eines Beherbergungsbetriebs im Industriegebiet ist zulässig, sofern dadurch nicht - etwa im Zusammenhang mit der Errichtung anderer nicht erheblich belästigender Betriebe - der Gebietscharakter verändert wird.2. Ein Hotel garni enthält keine Wohnung im Sinne der § 9 Abs. 3 Nr. 1BauNVO.3. § 15BauNVO kann nicht nur zur Unzulässigkeit störender, sondern umgekehrt auch zukünftig möglicherweise gestörter Vorhaben führen.