OLG Nürnberg, Beschluß vom 25.07.2000 - Aktenzeichen 4 W 2323/00
DRsp Nr. 2001/14093
Zulässigkeit eines Gegenantrags
»Im selbständigen Beweisverfahren ist ein Gegenantrag des Antragsgegners jedenfalls dann zulässig, wenn das zusätzliche Beweisthema mit dem Primärbeweisthema im sachlichen Zusammenhang steht (andererseits aber auch nicht deckungsgleich ist), vom gleichen Sachverständigen beurteilt werden kann und die Einbeziehung in die Beweisaufnahme zu keiner wesentlichen Verzögerung führt.«