OLG Nürnberg - Beschluß vom 25.07.2000
4 W 2323/00
Normen:
ZPO § 485 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1480 (Ls)

Zulässigkeit eines Gegenantrags

OLG Nürnberg, Beschluß vom 25.07.2000 - Aktenzeichen 4 W 2323/00

DRsp Nr. 2001/14094

Zulässigkeit eines Gegenantrags

»Im selbständigen Beweisverfahren ist ein Gegenantrag des Antragsgegners jedenfalls dann zulässig, wenn das zusätzliche Beweisthema mit dem Primär-Beweisthema im sachlichen Zusammenhang steht (andererseits aber auch nicht deckungsgleich ist), vom gleichen Sachverständigen beurteilt werden kann und die Einbeziehung in die Beweisaufnahme zu keiner wesentlichen Verzögerung führt.«

Normenkette:

ZPO § 485 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1480 (Ls)