OLG Nürnberg, Beschluß vom 25.07.2000 - Aktenzeichen 4 W 2323/00
DRsp Nr. 2001/14094
Zulässigkeit eines Gegenantrags
»Im selbständigen Beweisverfahren ist ein Gegenantrag des Antragsgegners jedenfalls dann zulässig, wenn das zusätzliche Beweisthema mit dem Primär-Beweisthema im sachlichen Zusammenhang steht (andererseits aber auch nicht deckungsgleich ist), vom gleichen Sachverständigen beurteilt werden kann und die Einbeziehung in die Beweisaufnahme zu keiner wesentlichen Verzögerung führt.«