Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des (Leistungs-)Hauptantrages; Bemessung des Kaufpreises bei Anspruch eines Bewerbers auf Abschluß eines Veräußerungsvertrages
BGH, Urteil vom 17.06.1994 - Aktenzeichen V ZR 34/92
DRsp Nr. 1994/3074
Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des (Leistungs-)Hauptantrages; Bemessung des Kaufpreises bei Anspruch eines Bewerbers auf Abschluß eines Veräußerungsvertrages
»a) Wird der auf Leistung gerichtete Hauptantrag als unzulässig abgewiesen, so ist ein hilfsweise verfolgter Feststellungsantrag nicht als Zwischenfeststellungsantrag zulässig. b) Bei dem sich aus § 56 Abs. 1II. WoBauG ergebenden Anspruch eines geeigneten Bewerbers (§ 55 Abs. 1 II. Wo-BauG) auf Abschluß eines Veräußerungsvertrages ist der nach den Gesamtkosten des Eigenheims zu bemessende Kaufpreis (§ 54aII. WoBauG) für den Rechtsstreit nicht in derjenigen Höhe verbindlich, in der die Bewilligungsbehörde die Schlußrechnung des Bauherrn bestandskräftig anerkannt hat.«