VG Stuttgart, Beschluß vom 09.07.1999 - Aktenzeichen 13 K 673/99
DRsp Nr. 2001/5099
Zulässigkeit eines Himmelsstrahlers (Skybeamer)
Ob eine in Form eines Himmelsstrahlers (Skybeamer) betriebene Werbeanlage bauplanungs- und -ordnungsrechtlich genehmigungspflichtig und -fähig ist, kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht abschließend geprüft werden.