OLG Rostock - Beschluss vom 01.08.2003 17 Verg 7/03
Normen:
VOL/A;
Fundstellen:
ZfBR 2004, 192
Zulässigkeit eines Losverfahrens
OLG Rostock, Beschluss vom 01.08.2003 - Aktenzeichen 17 Verg 7/03
DRsp Nr. 2005/3719
Zulässigkeit eines Losverfahrens
»1. Ein Losverfahren kann angewandt werden, wenn dem öffentlichen Auftraggeber eine rein objektive Auswahl aus zahlreichen gleich qualifizierten Bewerbungen nicht möglich ist 2. Auch zur Reduzierung der Bewerberzahl erscheinen Losentscheidungen zur Auswahl der zu den Verhandlungen zuzulassenden Bewerber als vertretbar. «