OLG Hamburg - Beschluss vom 12.12.2000
1 Verg 1/00
Normen:
VOB/A §§ 3a 26 28 ; GWB §§ 97 117 118 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2001, 60

Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2000 - Aktenzeichen 1 Verg 1/00

DRsp Nr. 2004/8554

Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung

»1. Die Tatsache allein, dass zwischen dem die Vergabestelle beratenden Unternehmen und Bietern eine gesellschaftsrechtliche Verbindung besteht, muss noch nicht einen Verstoß gegen Vergabevorschriften begründen. 2. Hebt die Vergabestelle das Ausschreibungsverfahren gemäß § 26 VOB/A auf und beabsichtigt sie, die ausgeschriebenen Leistungen nunmehr gemäß § 3a VOB/A im Verhandlungsverfahren zu vergeben, so können die mit der Beschwerde verfolgten Primäranträge, die sich auf das Ausschreibungsverfahren beziehen, nicht mehr Gegenstand einer auf dieses Verfahren bezogenen Nachprüfung sein, weil dies voraussetzt, dass diese Art des Vergabeverfahrens noch nicht beendet ist. Das hat jedenfalls dann zu gelten, wenn die Aufhebung nicht rechtsmissbräuchlich war.«

Normenkette:

VOB/A §§ 3a 26 28 ; GWB §§ 97 117 118 ;

Gründe:

I. Das vorliegende Vergabeverfahren bezieht sich auf die Vergabe von Bauleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Flugzeugwerkes der DA GmbH in Hamburg-Finkenwerder im Hinblick auf die Produktion des Großraumflugzeuges A3XX.