OLG Celle - Beschluss vom 12.05.2005
13 Verg 6/05
Normen:
GWB § 107 Abs. 2 ; VOL/A § 8 Nr. 1 ;
Fundstellen:
ZfbR 2005, 611
OLGReport-Celle 2005, 507
OLGReport-Celle 2005, 507
Vorinstanzen:
VK Lüneburg - VgK 04/2005 - 10.3.2005,

Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages des bisherigen Vertragspartners bei Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Neuausschreibung; Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005 - Aktenzeichen 13 Verg 6/05

DRsp Nr. 2006/9487

Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages des bisherigen Vertragspartners bei Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Neuausschreibung; Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

»1. Kündigt der Auftraggeber einen Dienstleistungsvertrag und schreibt er die Dienstleistung neu aus, fehlt dem Nachprüfungsantrag des Bieters, der Vertragspartner des bisherigen Vertrages war, das Rechtsschutzbedürfnis, soweit er geltend macht, die Kündigung sei unwirksam. 2. Zu den Anforderungen, die § 8 Nr. 1 VOL/A an eine Leistungsbeschreibung stellt.«

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 2 ; VOL/A § 8 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Parteien streiten darüber, ob der Auftraggeber mit einer Ausschreibung der Betriebsführerschaft für seine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) gegen Vergaberecht verstoßen hat und deshalb das Vergabeverfahren aufheben muss.