VK-Bund - Beschluß vom 26.01.2000
VK 1-31/99
Normen:
GWB § 97 Abs. 7, § 114 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
IBR 2000, 102

Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Aufhebung einer Ausschreibung

VK-Bund, Beschluß vom 26.01.2000 - Aktenzeichen VK 1-31/99

DRsp Nr. 2000/5592

Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Aufhebung einer Ausschreibung

Wird ein Bieter durch die Aufhebung einer Ausschreibung in einen Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt, so ist die Vergabekammer befugt, ihrerseits die Aufhebung der Ausschreibung aufzuheben, wenn dies die einzig geeignete Maßnahme ist, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen. § 114 Abs. 2 GWB steht nicht entgegen, da Erledigung nur eingetreten ist, wenn die Aufhebung rechtmäßig war.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 7, § 114 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen
IBR 2000, 102