Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Aufhebung einer Ausschreibung
VK-Bund, Beschluß vom 26.01.2000 - Aktenzeichen VK 1-31/99
DRsp Nr. 2000/5592
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Aufhebung einer Ausschreibung
Wird ein Bieter durch die Aufhebung einer Ausschreibung in einen Rechten aus § 97 Abs. 7GWB verletzt, so ist die Vergabekammer befugt, ihrerseits die Aufhebung der Ausschreibung aufzuheben, wenn dies die einzig geeignete Maßnahme ist, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen. § 114 Abs. 2GWB steht nicht entgegen, da Erledigung nur eingetreten ist, wenn die Aufhebung rechtmäßig war.