I.
Die Klägerin wendet sich gegen eine Baugenehmigung für einen Schweinestall.
Sie ist Eigentümerin des Grundstücks M. Weg mit einem Wohnhaus, einem Stallgebäude und einer Scheune. Das Wohngebäude ist vermietet, die Wirtschaftsgebäude stehen leer und Landwirtschaft wird vom Grundstück der Klägerin aus nicht mehr betrieben.
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