VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 27.10.1979
VIII 2289/77
Normen:
LBO (Bauordnung Baden-Württemberg) § 70 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BRS 35 Nr. 58
BRS 35 Nr. 196
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 13.06.1977 - Vorinstanzaktenzeichen I 329/75

Zulässigkeit eines Schweiestalls im unbeplanten Innenbereich

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1979 - Aktenzeichen VIII 2289/77

DRsp Nr. 2009/19116

Zulässigkeit eines Schweiestalls im unbeplanten Innenbereich

Auch in einem Gebiet mit dörflichem Charakter kann unter Berücksichtigung der Größe des Stalles und der Wohnbebauung in der Umgebung ein Schweinestall zu erheblichen und nicht zumutbaren Belästigungen führen.

Normenkette:

LBO (Bauordnung Baden-Württemberg) § 70 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin wendet sich gegen eine Baugenehmigung für einen Schweinestall.

Sie ist Eigentümerin des Grundstücks M. Weg mit einem Wohnhaus, einem Stallgebäude und einer Scheune. Das Wohngebäude ist vermietet, die Wirtschaftsgebäude stehen leer und Landwirtschaft wird vom Grundstück der Klägerin aus nicht mehr betrieben.