OLG Brandenburg - Urteil vom 20.02.2003
12 U 102/02
Normen:
BGB § 648a § 320 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 1527
NZBau 2003, 678

Zulässigkeit eines Sicherungsverlangens nach Abnahme; Zurückbehaltungsrecht bei streitigen Mängeln

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.02.2003 - Aktenzeichen 12 U 102/02

DRsp Nr. 2004/14960

Zulässigkeit eines Sicherungsverlangens nach Abnahme; Zurückbehaltungsrecht bei streitigen Mängeln

1. Ein Sicherungsverlangen gem. § 648a BGB kann auch nach Abnahme gestellt werden. 2. Leistet der Auftraggeber die geforderte Sicherheit nicht, so kann er dem Anspruch des Auftragnehmers einstweilen auf Mängel gestütztes Zurückbehaltungsrecht jedenfalls dann nicht entgegenhalten, wenn die Mängel streitig sind.

Normenkette:

BGB § 648a § 320 ;
Fundstellen
NJW-RR 2003, 1527
NZBau 2003, 678